DIGITALE KANZLEI AUF DEM NEUESTEN STAND
Wir haben Ihre Unternehmenszahlen stets im Blick.
Warum Sie uns mit der Buchhaltung* für Ihr Unternehmen beauftragen sollten? Weil Sie sich so komplett auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und das gute Gefühl genießen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Die Buchhaltung* erfasst, analysiert und dokumentiert alle Vorgänge die Finanzen des Unternehmens betreffend.
Dazu gehören beispielsweise Umsatzerlöse, Abschreibungen, Löhne und Gehälter, alle steuerlichen Belange, Mietausgaben und Kredite.
Die finanzielle Situation, Einnahmen, Ausgaben und Gewinne einer Firma, sind so umfassend ersichtlich. Anforderungen, denen die Buchhaltung* gerecht werden muss, sind Belegpflicht, Richtigkeit, Vollständigkeit, Nachprüfbarkeit, Aktualität und Sicherheit.
Lohnbuchhaltung*/Lohnbuchführung
Die Lohnbuchhaltung* betrifft die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Finanzbuchhaltung*/Finanzbuchführung
Hingegen umfasst die Finanzbuchhaltung* alle Geld- und Leistungsströme der Firma.
Vorteile der digitalen Buchhaltung*
Die Vorzüge der digitalen Buchhaltung*: Sie und wir sparen deutlich Zeit bei der Einreichung und Weiterverarbeitung von Belegen und haben Einblick in alle Zahlen und Vorgänge.
FAQ
Ohne Zweifel gehört die Buchhaltung* zu den umfangreichsten Themen.
Einige Fragen, mit denen sich unsere Mandanten an uns wenden, möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten:
Die Unterlagen der Buchhaltung* sind zehn Jahre lang aufzubewahren.
Im Rahmen der doppelten Buchführung werden Geschäftsvorfälle auf Konten gebucht, die aus zwei Seiten bestehen. Auf der linken Seite steht Soll, auf der rechten Seite Haben. Jeder Geschäftsvorfall wird in einem Buchungssatz ausgedrückt, der zwei Buchungskonten anspricht. Unterschieden wird in der doppelten Buchführung zwischen Bestandskonten und Erfolgskonten. Auf Bestandskonten werden die Vermögensbestandteile und Schulden aufgeführt, während auf Erfolgskonten Aufwand und Ertrag einer Zeitspanne gesammelt werden.
Die doppelte Buchhaltung* beschreibt die Auflistung aller Geschäftsvorgänge innerhalb eines Unternehmens auf zwei Konten. Am Ende des Geschäftsjahres werden alle Konten im Jahresabschluss zusammengefasst. Dieser beinhaltet eine Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zur Vorlage beim Finanzamt.
Zur Buchführung verpflichtet sind Unternehmen, die innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 600.00 Euro Umsatz oder über 60.000 Euro Jahresüberschuss verzeichnen.
Kreditoren sind Lieferanten, ihre Leistungen werden erst nach der Lieferung bezahlt. Debitoren hingegen sind Schuldner beziehungsweise Kunden, die ihre Rechnung noch begleichen müssen.
Nehmen Sie jetzt telefonisch oder online Kontakt zu uns auf.
A-Z Rechnungswesen
Inhaber Torsten Jagielski
Firmensitz
Alte Stadtgärtnerei 40
41515 Grevenbroich
Meeting-Raum
Wallgasse 4
41515 Grevenbroich
Kontakt
Telefon: 02181 / 705621
E-Mail: jagielski@belege-buchen.de
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* Erbracht werden nur Dienstleistungen gemäß § 6 Nr. 3 + 4 Steuerberatungsgesetzt. Keine Rechts- und/oder Steuerberatung